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Atemschutz

Nach: "Sicheres Arbeiten in Chemischen Laboratorien", Einführung für Studenten, erstellt von der Gesellschaft Deutscher Chemiker, herausgegeben vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger und Laborbedarfskatalog der FAUST Nord GmbH, Hamburg


Die Atmung ist ein lebenswichtiger Vorgang, bei dem das Blut mit der notwendigen Menge Sauerstoff versorgt wird. Der Sauerstoffaustausch findet in der Lunge an ca. 300 Millionen Alveolen (Lungenbläschen) mit einer Oberfläche von 80 - 100 Quadratmetern statt. Die Atemfrequenz wird über die CO2 - Konzentration im Blut geregelt; ein Anstieg der CO2 - Konzentration im Blut um 0,2% verdoppelt sie. Der ruhende Mensch atmet 16 mal in der Minute und hat dabei einen Luftverbrauch von ca. 10 l / min. Die Atemfrequenz erhöht sich mit zunehmender Arbeitsleistung. Bei Schwerstarbeit kann der Atemluftverbrauch bis auf 100 l / min ansteigen.

Die eingeatmete Luft hat einen Gehalt von 21 % Sauerstoff und 0,04 % CO2, die ausgeatmete Luft einen Gehalt von 17 % Sauerstoff und 4 % CO2. Sauerstoffkonzentrationen unter 15 % bedingen erhebliche Leistungsminderungen mit großen Gefahren - Bewußtlosigkeit bis hin zu Todesfolgen.

Filtergeräte:

Atemschutzmasken sind nach den Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahrstoffverordnung da einzusetzen und bereitzuhalten, wo bei der Arbeit oder für die Rettung nach einem Schadensfall mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in der Atemluft gerechnet werden muß.

Die Atemschutzmasken sind außerhalb der gefährdenden Bereiche, jedoch für die Beschäftigten schnell erreichbar aufzubewahren (z.B. Gasmaskenschrank im Flur)

Bei der Auswahl des richtigen Atemschutzfilters sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  1. Die Sauerstoffkonzentration muß mindestens 17 Vol.-% betragen
  2. Art und Zusammensetzung der Schadstoffe müssen bekannt sein, da sie den Filtertyp bestimmen
  3. Die Konzentration von gasförmigen Schadstoffen und Partikeln in der Luft dürfen bestimmte Höchstkonzentrationen (festgelegt nach DIN EN 141 und DIN 3181 Teil 3) nicht übersteigen.

Atemschutzfilter werden nach Filtertypen und Filterklassen bezeichnet. Der Filtertyp beschreibt die jeweilige Schadstoffart, die aus der Atemluft herausgefiltert wird, die Filterklasse das jeweilige Aufnahmevermögen des Atemschutzfilters.

Beim Gasfiltertyp A (für organische Stoffe) besteht das Filtermaterial in der Regel aus Aktivkohle mit großer spezifischer Oberfläche, an der die Schadgase absorbiert werden. Bei den übrigen Gasfiltertypen - bis auf Kohlenmonoxyd-Filter - werden imprägnierte Aktivkohlen verwendet, an der die Schadstoffe absorbiert und chemisch gebunden werden. Der CO-Filter enthält einen speziellen Katalysator, der das Kohlenmonoxyd zu Kohlendioxyd umsetzt.

Die Einsatzdauer eines Atemfilters hängt von seinem Aufnahme- und Rückhaltevermögen ab. Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Schadstoffkonzentration und Schadstoffzusammensetzung setzen die Grenzen.


Der Einfluß der neuen Europäischen Gesetzgebung auf Persönliche Schutzausrüstungen.

Die Verwendung von Persönlichen Schutzausrüstungen (kurz: PSA) wird von 1993 an entscheidend durch die Implementierung der Europäischen Richtlinien in die nationalen Gesetze der EU-Mitgliedsländer beeinflußt. Wie schnell die Umsetzung erfolgen wird, ist abhängig von den unterschiedlichen Verfahren der gesetzgebenden Körperschaften in den Ländern der EU. In Deutschland werden sich zum Beispiel auf der Grundlage der Europäischen Richtlinien 89/686 und 89/391, das Gerätesicherheitsgesetz und das Arbeitsschutzrahmengesetz verändern.

Die Europäische Richtlinie 89/686

regelt und vereinheitlicht die internationalen Anforderungen für die Zulassung einer Persönlichen Schutzausrüstung. In Bezug auf Atemschutzgeräte sind die nationalen DIN-Standards durch europaweit gültige EN-Standards nahezu vollständig abgelöst worden. Die neuen Standards sind die Grundlage für die Prüfungsinstitute bei der Begutachtung von Produkten. Die sichere Verwendung der PSA wird durch das CE-Zeichen bestätigt. Dieses Zeichen wird die bisherigen nationalen Kennzeichen ablösen.

Die Vergabe des CE-Zeichens erfolgt nach 3 Kategorien:

1. Einfache PSA-Modelle, bei denen der Hersteller davon ausgeht, daß der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann. Sollte eine Gefahr auftreten, kann sie rechtzeitig vom Benutzer wahrgenommen und vermieden werden. In diesem Fall kann der Hersteller das CE - Zeichen auf der PSA anbringen, ohne eine gemeldete Stelle mit der Prüfung zu beauftragen

2. Komplexe PSA gegen tödliche Gefahren und zum Schutz gegen ernste und irreversible Gesundheitsschäden. In dieser Kategorie wird das CE-Zeichen durch eine gemeldete Prüfstelle vergeben. Dies geschieht auf der Grundlage von Untersuchungen und Prüfungen in anerkannten Labors, die nach EN 29000 (ISO 9000) zertifiziert wurden. Zusätzlich muß der Herstellungsprozeß einer PSA dieser Kategorie die Anforderungen der EU-Oualitätssicherung nach EN 29000 (ISO 9000) erfüllen. Ein auf diese Art zugelassenes Produkt erhält das CE - Zeichen mit der Nummer der Prüfstelle.

Damit darf es in allen Mitgliedsländern der EU ohne zusätzliche Auflagen verkauft werden.

3. Die letzte Kategorie umfaßt PSA-Modelle, die nicht eindeutig in die beiden oberen Kategorien einzuordnen sind.

Die EU - Richtlinien 89/391 und 89/656

regeln und vereinheitlichen die Vorschriften, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz verbessern (89/39) und

die Benutzung von PSA regeln (89/656 EWG). Die Richtlinien beinhalten Mindestanforderungen, die von allen Mitgliedsländern eingehalten werden müssen. Es können höhere Anforderungen in den einzelnen EU-Ländern verlangt werden, wenn sie nachweislich zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes führen. Die Richtlinien fordern die Aufklärung des Arbeitnehmers über die Gefahren am Arbeitsplatz, die richtige Verwendung, Anpassung und Wartung der PSA.


Atemschutz: die richtige Wahl

1. Erkennen der Gefahren

Bevor eine Atemschutzmaske empfohlen werden kann, ist es notwendig die Schadstoffe zu bestimmen, gegen die man sich schützen will. Die Gefährdung kann in Form von Staub, Rauch, Nebel, Gas, Sauerstoffmangel oder einfach durch extreme Temperaturen auftreten. Kein Atemschutzsystem schützt gegen alle Gefahren gleich gut. Zum Beispiet schützt eine Atemschutzmaske mit Partikelfilter nicht gegen Gase und Dämpfe oder umgekehrt nicht gegen Partikel.

2. Wirkung der Schadstoffe auf die Gesundheit

Nachdem der Schadstoff identifiziert worden ist, sollten die Gesundheitsgefahren bestimmt werden, die von diesem Stoff ausgehen. Für die Motivation zum Tragen einer Atemschutzmaske ist dieser Punkt von entscheidender Bedeutung.

3. Auswahl des richtigen Atemschutzgerätes

Es gibt eine große Anzahl von verschiedenen Atemschutzgeräten für sehr unterschiedliche Anwendungsbereiche. Auch wenn sich die Anwendungsbereiche einiger Atemschutzgeräte überschneiden, kein Gerät kann alles abdecken. Vor allen Dingen die Einsatzgrenzen sollten sehr sorgfältig beachtet werden.

4. Unterweisung der Arbeitnehmer in Wartung und Gebrauch

Unter Berücksichtigung der vorherigen Punkte, einschließlich der Bedürfnisse des Anwenders, kann das richtige Atemschutzgerät ausgewählt werden. Dabei ist es wichtig, dem Anwender das richtige Anlegen der Atemschutzmaske sowie die Wartung und die Pflege zu erläutern. Hierbei sollte vor allen Dingen die regelmäßige Dichtsitzkontrolle vor Betreten des Gefahrenbereiches geübt werden, damit der bestmögliche Schutz gewährleistet ist.

Die Atemschutz-Unterweisungen sollten zum Nachweis gegenüber der Firmenleitung und den Aufsichtsbehörden dokumentiert werden.


© Peter v. Sengbusch - b-online@botanik.uni-hamburg.de