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Augenschutz

Nach: Laborbedarfskatalog der FAUST Nord GmbH, Hamburg


Grundsätzlich müssen in einem Laboratorium alle Personen ständig eine Gestellbrille mit ausreichendem Seitenschutz tragen. Bei Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für die Augen verbunden sind, müssen darüber hinaus geeignete Augenschutzgeräte bereitgestellt und getragen werden.

Aus dem Augenschutzmerkblatt (ZH 1/192: Abschnitt 2.3: Chemische Schädigungen):

Chemische Schädigungen des Auges werden durch Chemikalien hervorgerufen, die als feste, flüssige oder gasförmige Stoffe in das Auge eindringen können. Dabei werden chemische Reaktionen fester Körper erst durch das Reagieren mit dem Augenwasser ausgelöst. Den gasförmigen Stoffen, die vorwiegend zu Schädigungen der Schleimhäute der Augen führen, sind Dämpfe, Nebel und Rauche gleichzusetzen.

Die schädigenden flüssigen chemischen Stoffe treten vorwiegend als Säuren oder Laugen auf. Allein ein einziger Tropfen einer Säure kann auf der Hornhaut zu einem Geschwür und später zu einer Narbenbildung führen. Trifft Säure in größeren Mengen auf das Auge und seine Umgebung, sind Dauerschäden durch Narbenbildung zu erwarten. Laugen verursachen oft viel schwerere Schäden als Säuren. Selbst wenige Tropfen können die gesamte Hornhaut für immer trüben. Auch können sie bewirken, daß später der Augapfel und die Lider miteinander verwachsen und dann das Auge nicht mehr frei beweglich in der Augenhöhle ist. Da die Gase, Dämpfe, Nebel usw. auch von der Seite her auf das Auge einwirken, ist ein allseitiger Schutz erforderlich.

Schutzbrillen

Dem Schutz des Auges wird von Seiten der Gesetzgebung zu Recht ein hoher Stellenwert eingeräumt. So fordert die deutsche Untallverhütungsvorschrift (VBG 1, § 59): "Bei Arbeiten, die erfahrungsgemäß Augenschädigungen verursachen können, sind geeignete Schutzmittel, z.B. Brillen, Masken oder Schirme bereitzustellen und zu benutzen." Die Augenschutzgeräte müssen der jeweiligen Gesichts- und Kopfform des Trägers sorgfä!tig angepaßt sein. Sie müssen bequem und sicher sitzen und dürfen bei der Arbeit den Träger nach Möglichkeit nicht behindern. Schädigende Einflüsse auf das Auge werden in vier Klassen unterteilt:

  1. Mechanische Schädigungen (Splitter, Späne, Staub)
  2. Optische Schädigungen (UV-Strahlen, Licht, IR-Strahlen)
  3. Chemische Schädigungen (Laugen und Säuren)
  4. Thermische Schädigungen (Hitze und Kälte)

Die deutsche Schutzbrillen-DIN 58211 unterscheidet sieben Gefahrenklassen. Unterschieden werden Schutzbrillen zum Schutz gegen:

Seit einigen Jahren arbeiten die europäischen Behörden an einer Harmonisierung der nationalen Sicherheitsvorschriften. Die in Vorbereitung befindliche Europa-Norm (EN) unterteilt die Schutzbrilleneigenschaften in solche der Gläser und der Rahmen. Im wesentlichen finden sich aber die Grundgedanken der DIN 58211 wieder, so daß für den deutschen Markt keine gravierenden Änderungen zu erwarten sind. Die wichtigste Abweichung der EN gegenüber der DIN-Norm ist die Einführung von Spezifikationen für mechanische Eigenschaften, die von der britischen Norm BS 2093 übernommen wurden. Diese Spezifikationen betreffen u.a. mechanische Stärke, Resistenz gegen geschmolzene Metalle, Spritzschutz, Schutz gegen Feinstaub und Gase. Diese neuen Anforderungen werden zu einer Änderung der Produktkennzeichnung führen. Entsprechende Symbole für so!che Produktkennzeichnungen sollen auf Gläsern und Rahmen abgebildet werden.

Augenduschen

Gemäß der Novelle der Richtlinien für Laboratorien vom Oktober 1993 wird für Laboratorien die Installation von Augenduschen (nach DIN 12899 Teil 2) gefordert.

Damit wird im Labor die Möglichkeit geschaffen, im Falle einer Kontamination oder Verätzung der Augen, beide Augen sofort und beliebig lange mit Trinkwasser in ausreichender Menge spülen zu können. Mini-Augenduschen und Augenspülflaschen, die nicht DIN 12899, Teil 2 entsprechen, können auch weiterhin als Ergänzung zu den Augen-Notduschen eingesetzt werden. Im Bezug auf und Augenspülflaschen vornehmlich solche mit speziellen Spülflüssigkeiten.

In selbstgefüllten Augenspülflaschen hat sich eine Borsäure-Borax-Pufferlösung bewährt:

  Borax reinst, krist.  

1,90 g 

Borsäure

11,10 g 

Natriumchlorid

6,0 g 

Dest. Wasser

  ad 1000,00 g 

Die Salze werden in 50 °C warmem Wasser gelöst und die Lösung nach dem Abkühlen auf das vorgeschriebene Endgewicht aufgefüllt. danch wird eine Stunde bei 110 °C sterilisiert. Es ist darauf zu achten, daß der Inhalt der Augenspülflasche etwa alle 6 Wochen erneuert werden muß, um eine Verkeimung des Inhalts zu verhindern.


© Peter v. Sengbusch - b-online@botanik.uni-hamburg.de